Wir sind eine papierlose Partei (-;
Aus diesem Grund findest du alle relevanten Dokumente und Unterlagen auf unserer Webseite unter den Dokumenten zum aktuellen Stadtparteitag.
Der Stadtparteitag ist das höchste Gremium im Stadtverband DIE LINKE. Leipzig. Er wählt den Vorstand, bestimmt Delegierte für den Landes- und Bundesparteitag, sowie Mitglieder anderer wichtiger Gremien und fasst verbindliche Beschlüsse.
Unser Stadtparteitag in Leipzig ist eine Gesamtmitgliederversammlung. Das heißt, alle Mitglieder der Partei DIE LINKE. Leipzig sind stimmberechtigt (aktives Wahlrecht), sofern sie mindestens sechs Wochen Mitglied und nicht beitragssäumig sind.
Im Jahr 2018 haben sich alle Mitglieder in Leipzig mehrheitlich für einen Stadtparteitag als Gesamtmitgliederversammlung entschieden. Vorher war der Stadtparteitag, wie die meisten Parteitage, ein Delegiertenparteitag. Die Delegierten wurden in den jeweiligen Mitgliederversammlungen der Stadtbezirksverbände gewählt.
Bei einer Generaldebatte sind alle Mitglieder aufgerufen, über die Partei oder politische Themen zu sprechen. Dabei sind manchmal auch Themen vorgegeben; z. B. eine Wahl oder ein bestimmtes Ereignis. Da in der Regel mehr Menschen sprechen wollen als Zeit zur Verfügung steht, werden die Redner*innen quotiert ausgelost. Deine Bereitschaft kannst du der Tagesleitung vor Beginn oder während der Debatte mitteilen.
Nein, du kannst kommen und gehen, wie du magst. Wichtig ist lediglich die Anmeldung / Abmeldung bei der Mandatsprüfungskommission.
Ja, in der Regel wird der Parteitag gestreamt. Infos findest du auf unserer Webseite. Eine Onlineteilnahme ist allerdings nicht möglich: Zur Abstimmung musst du in jedem Fall Vorort anwesend sein.
Die Partei DIE LINKE. hat knapp 60.000 Mitglieder. Davon gehöhren etwa 8.000 zum Landesverband Sachsen. Eine Gesamtmitgliederversammlung auf diesen Ebenen ist daher aus vielen Gründen nicht praktikabel. Daher wählen wir in Leipzig nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel Delegierte für den Landes- und Bundesparteitag.
Alle Mitglieder der Partei DIE LINKE. Leipzig haben ein passives Wahlrecht, d. h. sie dürfen sich als Delegierte*r zur Wahl stellen.
Solange eine Wahlliste nicht geschlossen ist, kannst du deine Kandidatur erklären. Du darfst der Kreisgeschäftsstelle im Liebknecht-Haus deine Bereitschaft auch gerne vor der eigentlichen Versammlung erklären.
In den Materialheften sind alle relevanten Informationen und Unterlagen – Ordnungen, Anträge, Berichte etc. – für das jeweilige Gremium enthalten. Es ist ratsam, die Hefte vor dem jeweiligen Gremium anzuschauen und sich ggf. Notizen zu machen. Du findest sie auf unserer Webseite unter den Dokumenten zum aktuellen Stadtparteitag oder kannst sie in der Kreisgeschäftsstelle einsehen.
Jedes wichtige Gremium gibt sich eine Geschäftsordnung (GO), so auch der Stadtparteitag. Ein wichtiges zentrales Dokument. In ihr sind alle notwendigen Festlegungen getroffen, die für eine reibungslose und faire Durchführung wichtig sind. Es wird unter anderem fixiert, wie sich die Kommissionen zusammensetzen; es wird ausgemacht, wer überhaupt Rederecht hat und wie lange ein Redebeitrag sein darf. Es lohnt sich also immer, die Geschäftsordnung vorher gut zu lesen. Der Vorschlag zur Geschäftsordnung wird im Gremium diskutiert. Dazu können Geschäftsordnungsanträge gestellt werden. Zum Abschluss wird die GO durch das Gremium beschlossen. Übrigens: Auch während der laufenden Sitzung können Geschäftsordnungsanträge gestellt werden. Dazu werden einfach beide Arme in die Höhe gestreckt. Dadurch wird die laufende Sitzung unterbrochen, denn GO-Anträge haben Vorrang.
Damit Wahlen störungsfrei ablaufen und sich niemand benachteiligt fühlen muss, gibt sich jedes Gremium eine Wahlordnung. Vorausgesetzt natürlich, es werden Wahlen durchgeführt. In ihr werden alle wichtigen Festlegungen getroffen: Wie läuft ein Wahlgang ab? Was geschieht bei Stimmengleichheit? Wann ist eine Kandidatin gewählt? Die Wahlordnung wird vom tagenden Gremium beschlossen. Auch die Wahlordnung ist ein zentrales Dokument und sollte im Vorhinein gelesen werden.
Klar, wir freuen uns sehr über deine Unterstützung. In der Regel gibt es zur Vorbereitung des Stadtparteitags ein Mitwirkungsformular. Dort kannst du deine Unterstützung erklären. Alternativ kannst du dich auch immer an die Kreisgeschäftsstelle im Liebknecht-Haus oder deinen Ortsvorstand wenden. Auch spontane Hilfe ist willkommen – habe keine Scheu, deine Genoss*innen anzusprechen. Wir weisen dich natürlich in die Aufgabe ein und stehen dir für Fragen jederzeit zur Verfügung.
Die Mandatsprüfungskommission hat die Aufgabe, die Stimmberechtigung aller Teilnehmenden zu prüfen und ist für dessen Registrierung/ Anmeldung verantwortlich. Von einem Mitglied dieser Kommission erhältst du auch deine Wahl- und Stimmkarte. Ein wichtiger Bestandteil ist der Bericht der Mandatsprüfungskommission, der über die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Teilnehmer*innen zu einem bestimmten Zeitpunkt Auskunft gibt. Das tagende Gremium muss der Zusammensetzung dieser Kommission mittels offener Abstimmung zustimmen.
Die Wahlkommission ist für die Durchführung der Wahlgänge sowie für die Ermittlung der Ergebnisse durch Auszählen der Stimmen verantwortlich. Auch die Herstellung und Ausgabe der Wahlscheine geschieht durch Mitglieder der Wahlkommission. Achtung: Mitglieder der Wahlkommission sind in der Regel selbst nicht wählbar. Wenn du dich als Mitglied der Wahlkommission für ein Amt oder Mandat bewerben willst, wende dich frühzeitig an den/die Leiter*in der Wahlkommission. Das tagende Gremium muss der Zusammensetzung dieser Kommission mittels offener Abstimmung zustimmen.
Die Tagesleitung besteht aus einer Leitung und zwei Beisitzer*innen und ist für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zuständig. Sie eröffnet die Sitzung, ruft Redebeiträge und Tagesordnungspunkte auf, sorgt für ein solidarisches Verhalten und führt offene Abstimmungen durch. Sie ist Ansprechpartnerin für Fragen zum Ablauf und zur Organisation. Das tagende Gremium muss der Zusammensetzung der Kommission mittels offener Abstimmung zustimmen.
Auf dieser Liste können nur Frauen antreten. So wird sichergestellt, dass mindestens die Hälfte der Mandate oder Ämter an Frauen vergeben werden, selbst wenn auf der gemischten Liste alle Frauen nicht gewählt werden würden.
Eine Mindestquotierung von mindestens 50 % heißt eben auch, dass der Frauenanteil gerne höher ausfallen darf. Aus diesem Grund können alle Frauen, die auf der Liste zur Sicherung der Mindestquotierung keinen Wahlerfolg für sich verbuchen konnten, auf der gemischten Liste erneut antreten. Daher kann die gemischte Liste in der Regel auch erst geschlossen werden, wenn Wahlergebnis für die Liste zur Sicherung der Mindestquotierung verkündet wurde.
Ja! Bei Listenwahlen ist es gängige Praxis, alle ungeraden Plätze Frauen vorzuhalten. Die geraden Listenplätze stehen dann allen Bewerberinnen zur Verfügung. Auch der erste Listenplatz steht, obwohl er formal ungerade ist, allen Bewerberinnen offen. Oft wird die Liste begrenzt, sofern sich keine weitere Frau mehr zur Wahl stellt, damit auch hier der Maßgabe einer Mindestquotierung Rechnung getragen werden kann.
Damit die Wahlkommission fleißig Wahlscheine drucken kann, muss irgendwann feststehen, wer sich zur Wahl stellen will. Mit dem Schließen der Liste ist dieser Zeitpunkt klar definiert.
Ja! Du kannst das Wiederöffnen jeder Liste noch bis zur Eröffnung des Wahlgangs beantragen. In der Regel müssen hier aber 2/3 der stimmberechtigten Teilnehmer*innen zustimmen. Um es der Wahlkommission einfacher zu machen, solltest du deine Kandidatur allerdings möglichst frühzeitig erklären.
Vor jedem Wahlgang wird der Ablauf und Zweck der Wahl durch die Leitung der Wahlkommission genau erklärt. Hier solltest du sehr gut zuhören: Füllst du deine Wahlscheine falsch aus, ist deine Stimme ungültig. Nun wird der Wahlgang durch die Wahlleitung eröffnet. Ab diesem Moment kannst du deine Wahlscheine bei einem Mitglied der Wahlkommission in Empfang nehmen. Dazu musst du deine Wahl- und Stimmkarte vorzeigen. Im Anschluss füllst du deine Wahlscheine aus und wirfst sie in eine Urne. In der Regel laufen Mitglieder der Wahlkommission mit mobilen Urnen durch den Saal. Irgendwann wird der Wahlgang durch die Wahlleitung wieder geschlossen. Ab jetzt ist keine Stimmabgabe mehr möglich. Aber keine Sorge, es wird mehrmals gefragt, ob alle wahlberechtigten Teilnehmer*innen ihre Wahl durchgeführt haben. Im Anschluss wird das Ergebnis durch Auszählen ermittelt. Näheres kannst du der Wahlordnung entnehmen.
Die Wahl- und Stimmkarte legitimiert dich als stimm- und wahlberechtigtes Mitglied des jeweiligen Gremiums. Ohne diese Karte bist du demnach nicht stimm- und wahlberechtigt. Also verliere sie nicht, es gibt keinen Ersatz! Zum Abstimmen musst du deine Karte in die Höhe halten, um deine Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung zu signalisieren. Bei einer geheimen Wahl wird die Teilnahme am Wahlgang auf der Rückseite der Karte durch ein Mitglied der Wahlkommission vermerkt, damit du nicht (versehentlich) zwei Mal am selben Wahlgang teilnimmst.
Grundsätzlich darfst du das. Allerdings muss die betreffende Person der Kandidatur auch zustimmen. Bei Abwesenheit muss der Tagesleitung eine schriftliche Erklärung der/des potenziellen Kandidierenden vorliegen.
Nein! Es muss der Tagesleitung lediglich eine schriftliche Erklärung zur Kandidatur vorliegen. Diese kannst du im Vorhinein einfach an die Kreisgeschäftsstelle senden. Deine Vorstellung kannst du an eine/n deiner lieben Genoss*innen delegieren oder dem Gremium eine Videobotschaft schicken.
Nein! Du musst deinen Körper schon irgendwie zum Veranstaltungsort quälen!
Auf einem Stadtparteitag dürfen alle Mitglieder der Partei DIE LINKE. Leipzig sowie Gremien und Zusammenschlüsse innerhalb dieser Gliederung Anträge einreichen.
Der Antragsschluss wird vom Stadtvorstand vor jedem Parteitag festgelegt. Die Frist kannst du der Einberufung entnehmen, die auf unserer Webseite bei den Dokumenten zum aktuellen Stadtparteitag veröffentlicht wurde.
Anträge kannst du den Materialheften entnehmen. Diese solltest du auf unserer Webseite bei den Dokumenten zum aktuellen Stadtparteitag oder in der Kreisgeschäftsstelle einsehen können.
Bis wann darf ich einen
Damit du auf Anträge mit Änderungsanträgen reagieren kannst, ist der Antragsschluss für Änderungsanträge natürlich später. Er liegt in aller Regel ein paar Tage vor dem Stadtparteitag. Du kannst ihn deiner Einladung entnehmen.
Anträge und Änderungsanträge kannst du auf dem elektronischen, postalischen oder persönlichen Weg an die Kreisgeschäftsstelle richten. Alle notwendigen Infos dazu findest du auf unserer Webseite.
Es kann natürlich immer wieder vorkommen, dass ein wichtiges Ereignis oder Anliegen erst nach der Antragsfrist oder sogar während des Parteitags aufkommt. In diesem Fall kannst du einen Antrag als Dringlichkeits- oder Initiativantrag auch nach dem Antragsschluss bzw. unmittelbar auf dem Parteitag einreichen. Dazu brauchst du 30 stimmberechtigte Unterstützer*innen auf dem Parteitag. Bitte wende dich in diesem Fall an die Antragskommission oder Tagesleitung.
Jeder Stadtparteitag gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung betreffende Anträge, dazu zählen auch Tagesordnung und Zeitplan, haben stets Vorrang und werden sofort behandelt. Außerdem sollte ein GO-Antrag auch als solcher formuliert sein.
„Ich habe Hunger!“ ist eine persönliche Erklärung und hat nichts mit dem Ablauf oder der Geschäftsordnung zu tun. „Ich beantrage die Mittagspause um eine halbe Stunde vorzuziehen“ bezieht sich auf den Zeitplan und ist ein GO-Antrag.
Wenn du einen GO-Antrag mündlich einbringen willst, musst du beide Arme in die Höhe strecken. Die Tagesleitung wird dann auf dich eingehen.
Bleiben bei dir Fragezeichen zurück, hast du Anmerkungen oder Kritik? Hast du einen Fehler entdeckt? Dein Feedback ist uns wichtig: vorstand@die-linke-in-leipzig.de